Gedanken zum Martinshorn
bei Einsatzfahrten
Stellen Sie sich bitte vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstrasse wohnen. Nachts um zwei Uhr fährt, mit Tatü Tata und grossem Radau, die Feuerwehr oder eine andere Hilfsorganisation mit ihren grösstenteils freiwilligen und somit unbezahlten Helfern an Ihrem Haus vorbei. Sie werden natürlich sofort wach und denken eventuell:
"Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?"
oder
"Na ja, laut StVO §38 müssen die ja immer mit Blaulicht und Horn fahren."
ODER ???
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